Von der Schul-, Haus- und Gebührenordnung habe ich Kenntnis genommen und erkenne Sie an. Es ist uns bekannt,daß eine Abmeldung des Schülers nur zum 28.02. und 30.09. eines Schuljahres mit einer Kündigungsfrist von jeweils 4 Wochen schritflich möglich ist. Diese Voranmeldung wird erst mit Unterschrift rechtsgültig.
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